Meiningen Schmalkalden-Meiningen schärft bei Veranstaltungen nach

Eine Frau mit Mundschutz geht an einem Schaufenster vorbei, dass auf die Maskenpflicht hinweist. Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild

Seit fast zwei Wochen überschreitet der Landkreis Schmalkalden-Meiningen den 7-Tages-Inzidenz-Grenzwert von 50 Neuinfizierten je 100.000 Einwohner deutlich. Ab sofort verboten sind jetzt öffentliche Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Meiningen - Die neue, verschäftere Allgemeinverfügung tritt ab Samstag in Kraft. Grundsätzlich verboten sind demnach öffentliche Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter. Ausnahmegenehmigungen werden nicht erteilt, wie das Landratsamt am Freitag informierte.

Neu ist, dass nichtöffentliche Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als zehn Personen verboten sind, bisher waren maximal 25 Personen zulässig. Bei den Ausnahmen orientiert sich die Allgemeinverfügung an den Regelungen des Freistaates. Im Gegensatz zur Verordnungslage des Landes sind aber beispielsweise Trauerfeiern im Landkreis klar geregelt und mit mehr als zehn Personen möglich, sofern es das jeweilige Hygienekonzept zulässt (abhängig z.B. von der räumlichen Kapazität der Kirche oder Trauerhalle).

Unter freiem Himmel können weiterhin maximal 50 Personen nichtöffentlich zusammenkommen.

Ausgenommen von den Verboten sind die unter VI. der Allgemeinverfügung aufgeführten Veranstaltungen beziehungsweise Anlässe.

Weiterhin gilt auch die Regelung des Landkreises für private und familiäre Feierlichkeiten in privat genutzten Räumen und Grundstücken. Hier dürfen auch künftig bis zum Außerkrafttreten der Allgemeinverfügung nicht mehr als zehn Personen teilnehmen.

„Private Feiern, aber auch kleinere Familienbesuche, zählten auch in den letzten Tagen zu den häufigsten Infektionsursachen. Deswegen haben wir bewusst schärfere Regelungen als der Freistaat definiert“, erklärt Landrätin Peggy Greiser. „In Thüringen hat sich die Anzahl der Corona-Intensivpatienten zuletzt verdoppelt. In einigen Regionen Deutschlands werden die Kapazitäten bereits knapp. Es ist die Zeit gekommen, in der jeder Einzelne mitwirken muss, damit wir gemeinsam diese Pandemie so gut wie möglich bewältigen können.“

Die vollständige Allgemeinverfügung finden Sie im Anhang sowie unter www.lra-sm.de -> News -> Öffentliche Bekanntmachungen

>>> Mehr zum Thema

Autor

Bilder